Die Ehrenabteilung ist eine Abteilung innerhalb der freiwilligen Feuerwehr. Alle Angehörige der Ehrenabteilung sind Feuerwehrmitglieder, die aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze
(in NRW 60 Jahre), aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen aus dem aktiven Dienst in der Einsatzabteilung ausscheiden.
Die Regelungen der Feuerwehren beschreiben die Rechte und Pflichten der Altersabteilung jeweils konkret. Die sozialen Beziehungen untereinander sind ein wesentlicher Faktor dafür, dass aus dem
aktiven Dienst ausscheidende Feuerwehrmänner und -frauen die Feuerwehr nicht verlassen, sondern in die Ehrenabteilung wechseln. So stehen ihre Erfahrungen und Kenntnisse auch weiterhin zur
Verfügung.
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